Verantwortlicher und Kontakt zum Datenschutzbeauftragten:
Burda Direct GmbH, Postfach 1223, 77602 Offenburg, Tel: 0781 6396100 oder an versicherungen@datenschutzanfrage.de.
Wir erhalten Ihre Daten vom Gewinnspielanbieter, von dessen Seite der Link Sie hierher geführt hat zum Zweck der postalischen, telefonischen und elektronischen Werbung. Wir verarbeiten Ihre Daten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. a) bzw. f) DSGVO. Bei der Verarbeitung Ihrer Daten auf Basis einer Einwilligung haben Sie das Recht Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf bleibt davon unberührt. Bei der Verarbeitung auf der Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die möglichst passgenaue Bereitstellung von interessengerechter Werbung. Sollten Sie auf der Basis unserer Angebote einen Vertrag mit uns schließen sind Namens- Adress- und Kontaktdaten zum Vertragsschluss erforderlich, ohne deren Bereitstellung wir keine Verträge mit Ihnen schließen können. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt sowohl bei Werbung als auch bei der Vertragserfüllung durch von uns eingeschaltete Dienstleister, mit denen wir in der Regel Auftragsverarbeitungsverhältnisse abgeschlossen haben oder eine gesetzliche Rechtsgrundlage zur Weiterleitung der Daten vorliegt. Gegebenenfalls übermitteln wir Ihre Daten in einen Staat außerhalb der Europäischen Union. Sollte dies vorkommen stellen wir sicher, dass Ihre Daten hinreichend gemäß Art. 44ff. DSGVO geschützt sind. Wir verarbeiten Ihre Daten solange dies zur Erfüllung der Zwecke erforderlich ist, im Falle gesetzlicher Aufbewahrungsfristen mindestens aber bis zu deren Ende, in jedem Fall aber für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfristen. Sie haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Nähere Informationen zu einzelnen Datenverarbeitungen unter https://www.burda-versichert.de/de/cms/datenschutz.html abrufbar.
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(Nahe) Angehörige und damit versicherbarer Personenkreis sind:
Die Auflösung einer Verlobung bzw. die Beendigung einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft nach Vertragsschluss kann dazu führen, dass Versicherungssteuerpflicht eintritt. Dies gilt ebenso bei Beendigung der häuslichen Gemeinschaft mit Pflegekindern, wenn mit diesen keine innere Verbundenheit/Beziehung mehr besteht.
Sie müssen uns in diesen Fällen umgehend informieren. Denn Versicherungen von Personen, die keine (nahen) Angehörigen sind, sind in der Regel versicherungssteuerpflichtig. Das bedeutet für Sie: Sie könnten dann zusätzlich zum vertraglich geschuldeten Beitrag zur Zahlung der Versicherungssteuer verpflichtet sein.