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Dies ist nur möglich, wenn es sich dabei um (nahe) Angehörige handelt, da ansonsten Versicherungssteuerpflicht eintreten kann. Wer zu den (nahen) Angehörigen zählt, ist gesetzlich geregelt, und zwar in § 7 des Pflegezeitgesetzes und in § 15 der Abgabenordnung.
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